AGB Vemietung

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Technik der Firma SFZ Schleif- und Fräszentrum Leipzig e.K., Ludwig-Hupfeld-Straße 13, 04179 Leipzig (nachfolgend „SFZ“ genannt)

1. Geltungsbereich

Verträge der SFZ (nachfolgend „Vermieter“) werden nur unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vereinbart, soweit nicht im Einzelnen etwas anderes schriftlich vereinbart wird. Bestätigungen des Mieters unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit widersprochen. AGB des Mieters werden nur dann Vertragsgegenstand, soweit sie vom Vermieter schriftlich anerkannt wurden.

2.

Die Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich. Es gilt der jeweilige Mietzins des Vermieters, der auf Anfrage oder durch ein Angebot mitgeteilt wird. Der Mietzins wird für jeden angefangenen Tag der Überlassung der Mietsache mit einer vollen Tagesmiete berechnet. Eine Erhöhung der Miete während der vertraglichen Mietdauer erfolgt nicht. Verträge kommen nur durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Erfüllung seitens des Vermieters mit dem Inhalt vorliegender AGB zustande.

2.1. Abholung

Der vom Mieter im Auftrag angegebene Abholtermin wird nur durch schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete ist für die gesamte Mietzeit im Voraus zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat im Voraus zu entrichten und für die Folgemonate jeweils bis zum 05. Werktag eines jeden Monats kostenfrei per Überweisung. Der Mieter ist bei vereinbarter Abholung verpflichtet, die Mietsache auf eigene Kosten beim Vermieter abzuholen.

2.2. Lieferung

Hat der Mieter im Auftrag einen Liefertermin angegeben, so wird dieser nur durch die schriftliche Bestätigung des Vermieters verbindlich. Die Miete für die gesamte Mietzeit ist spätestens eine Woche vor dem Liefertermin zu entrichten. Bei Mietzeiten von über einem Monat ist die Miete für den ersten Monat spätestens eine Woche vor dem Liefertermin und für die Folgemonate jeweils bis zum 05. Werktag eines jeden Monats zu entrichten. Bei vereinbarter Lieferung erfolgt die Lieferung an die vom Mieter im Auftrag angegebene Adresse, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.

2.3. Lieferung mit Installation

Hat der Mieter im Auftrag angegeben, er wünsche die Lieferung der Mietsache mit Installation, gilt II.2. dieser AGB entsprechend. Die Installation erfolgt durch den Vermieter bei Lieferung.

3. Bestimmungen bei Übergabe der Mietsache

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache vor Beginn des Einsatzes durch Inbetriebnahme auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen. Werden hierbei durch den Mieter Mängel festgestellt, so ist er verpflichtet, dem Vermieter diese unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt nicht, wenn die Installation durch den Vermieter erfolgt. Hat der Vermieter Mängel zu vertreten, so ist er verpflichtet und berechtigt, wesentliche Mängel jederzeit zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Er hat die hierbei entstehenden Kosten zu tragen. Im Zeitraum der Mängelbeseitigung entfällt die Verpflichtung zur Zahlung des Mietzinses. Kann der Vermieter den Mangel nicht beseitigen, kann der Mieter die Herabsetzung des Mietzinses oder die Aufhebung des Vertrages verlangen.

4. Mietdauer

Das Mietverhältnis beginnt an dem Tag, an dem die Mietsache beim Vermieter abgeholt, bzw. durch den Vermieter geliefert wird. Das Mietverhältnis endet frühestens mit Ablauf der vertraglichen Mietdauer. Die Rückgabe der Mietsache kann nur während der Geschäftszeit des Vermieters an dessen Firmensitz erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Wird die Mietsache nicht vertragsgemäß zurückgegeben oder steht sie nicht zum vereinbarten Abholtermin für die Abholung durch den Vermieter bereit, ist je angefangenem Tag eine volle Tagesmiete zu zahlen. Verlängerungen der Mietdauer bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Eine stillschweigende Verlängerung des Mietverhältnisses ist ausgeschlossen; die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

5. Aufrechnungsverbot

Das Recht zur Aufrechnung durch den Mieter besteht nicht bei bestrittenen sowie nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen.

6. Kündigung / Rücktritt

Das Mietverhältnis läuft auf die vertraglich bestimmte Zeit. Während der Mietdauer ist eine ordentliche Kündigung für beide Vertragsparteien ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Tritt der Mieter vor Beginn der vertraglichen Mietdauer vom Mietvertrag zurück, werden 30% der Miete gemäß der vertraglichen Mietdauer berechnet. Erfolgt der Rücktritt weniger als sieben Tage vor Beginn der vertraglichen Mietdauer, werden 50% der Miete, bei weniger als zwei Tagen die volle Miete berechnet. Diese Regelungen gelten nicht, wenn der Mieter nachweist, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

7. Haftung / Pflichten des Mieters

Der Mieter haftet für von ihm vertretene Beschädigungen der Mietsache mit den Reparaturkosten. Bei Verlust, Abhandenkommen oder Diebstahl der Mietsache haftet der Mieter mit dem Wiederbeschaffungswert. Für die Zeit des Ausfalls der Mietsache bei notwendiger Wiederbeschaffung oder Reparatur ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die dadurch bedingten Kosten und Umsatzausfälle in Rechnung zu stellen. Der Mieter ist nicht berechtigt, Dritten die Mietsache weiterzuvermieten, Rechte aus dem Vertrag abzutreten oder Dritten Rechte an der Mietsache einzuräumen. Sollte ein Dritter durch Beschlagnahme oder Pfändung Rechte an der Mietsache geltend machen, ist der Vermieter verpflichtet, dem Dritten unverzüglich schriftlich die Tatsache des Eigentums des Vermieters mitzuteilen und den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.

8. Haftung des Vermieters

Der verschuldensunabhängige Schadenersatzanspruch des Mieters nach § 536a Abs. 1 BGB (Mangel der Mietsache) wird ausgeschlossen. Die Schadenersatzhaftung des Vermieters bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie aus unerlaubter Handlung wird auf typischerweise entstehende und vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit dem Vermieter nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu Last fällt. Dasselbe gilt, wenn gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Vermieters handeln und einen Schaden verursachen. Die Schadenersatzhaftung des Vermieters sowie seines gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen bei der Verletzung von Nebenpflichten wird ausgeschlossen, sofern den Genannten nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Begrenzung und der Ausschluss der Schadenersatzhaftung des Vermieters gilt nicht bei Schäden an Körper, Gesundheit oder Verlust des Lebens.

9. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder der sonstigen Vertragsbestandteile unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch wirksame Bestimmungen zu ersetzen, die den Unwirksamen wirtschaftlich möglichst nahe kommen.

10. Sonstige Bestimmungen

10.1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle vertraglichen oder mit diesem Vertrag im Zusammenhang stehenden Ansprüche ist Leipzig; SFZ ist jedoch berechtigt, den Mieter auch an seinem Geschäftssitz / Wohnsitz zu verklagen.

10.2. Datenschutz

Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine Daten, soweit für die Abwicklung der Aufträge erforderlich, vom Vermieter gespeichert werden.